Mai 2005 I. Übersicht über die Vorlesungsstunde In den vergangenen Wochen haben wir ein Freiheitsgrundrecht nach dem anderen kennen gelernt. (Grundrechte, Staatsorganisation) Folie 1 . Grundkurs Öffentliches Recht II. (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 1 GG geschützte Würde der Betroffenen die Kunstfreiheit des Art. So kann z.B. Grundrechte Dienstag, den 31. Dies gilt auch im Staatsrecht. Inhalt: Überblick Schaubild „Zusammenfassung Grundrechte” vergrößern Begriff. 12 GG (Berufsfreiheit) 1. Nicht jeder Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts stellt eine Verletzung des Grundrechts dar. Zum Schutzbereich a) Persönlicher Schutzbereich Damit der Gebrauch von Grundrechten durch den Einzelnen nicht mit den Grundrechten anderer kollidiert, müssen Grundrechte einschränkbar sein.. Ein paar wenige Definitionen sollte man sich jedoch einprägen, vor allem auch um in der Klausur Zeit zu sparen. Mitarbeiterin Sommersemester 2008 1 Art. Dabei habe ich zur Einführung einige Freiheitsgrundrechte vorgestellt, um Gemeinsamkeiten und Unter- 93 Abs. (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Grundrechte des GG (s. Art. 4a GG) • Subjektive Rechte des Einzelnen im Staat mit Verfassungsrang. Grundrechtsschranken. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. 93 Abs. GRUNDRECHTE 2017 Ralf Altevers Rechtsanwalt und Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbH & Co. KG 48143 Münster, Alter Fischmarkt 8, … im Falle eines Kunstwerks bei dem Teile der Bevölkerung in grober Weise beleidigt und diffamiert werden, die von Art. (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. 7, 18 GG) o sonstige Rechte des Art. 1 Nr. 1 Nr. Allgemeine Übersicht Prof. Dr. Epping; Aktuelles; Lehrstuhlinhaber; Lehrstuhlvertretung; Lehrstuhlangehörige; Forschung; Promotion; Kontakt; zur zentralen Website Institute Institut für Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht; Institut für Deutsches und Europäisches Privatrecht und Wirtschaftsrecht 20 II 1 GG („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, sog.Prinzip der Volkssouveränität) ist das Volk alleiniger Träger der Staatsgewalt.Dies bedeutet, dass sich alle staatliche Gewalt in einer „ununterbrochenen Legitimati- onskette“ auf das Volk zurückführen lassen muss. Grundrechte sind grundlegende, individuelle Rechte, die in der Verfassung genannt und garantiert werden.. Sie binden unmittelbar den Staat (Artikel 1 III GG) und begrenzen die Macht des Staates gegenüber dem Einzelnen.Der Staat darf nicht beliebig über seine Bürger verfügen. • d.h.: o „Die Grundrechte“ (1. Dr. Angelika Günzel, Wiss. Seite 5 Gemäß Art. Eigentlich muss man für ein erfolgreiches juristisches Staatsexamen wirklich nicht viel auswendig lernen. Vielmehr unterliegen die Grundrechte verschiedenen Einschränkungsmöglichkeiten. Abschnitt des GG aber nur Vermutungs– - wirkung, s. Art. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 4a GG: „grundrechtsgleiche